Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf in jedem Falle der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlung‐ oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Grundsätzlich sind Stornierungen von gebuchten Leistungen nachfolgenden Regeln möglich, dabei wird der entstandene Schaden wie folgt pauschaliert:
bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise sind 25% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise sind 45% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise sind 70% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Anreise sind 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
bei einer Stornierung unter 1 Woche vor Anreise sind 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
Verkürzungen der vereinbarten Mietdauer (Teilstornierung) nach Anreise ist generell möglich. Diese ist dem Vermieter schriftlich zu kündigen und bedarf der Zustimmung desselben. Eine Verkürzung der Mietdauer kann nur für volle Monate gewährt werden. Dabei wird der volle Monat immer vom Einzugsdatum bis zum nummerisch gleichen Tag des Folgemonats gerechnet. Erfolgt der Einzug am letzten Tag eines Monats wird der volle Monat bis zum letzten Tag des Folgemonats gerechnet. Das bereits eingegangene Mietverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen ohne Schadenersatzansprüche storniert werden.
Reist der Kunde am Anreisetag nicht an und hat der Vermieter vorab nicht in Kenntnis gesetzt wird dies als Rücktritt des Beherbergungsvertrags angesehen. Dabei ist der vereinbarte Gesamtpreis in vollem Umfang zu begleichen.
Schadensminderungspflicht bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.