I. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung sowie für alle weiteren für den Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen durch den Vermieter.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, wenn sie im Voraus schriftlich vereinbart wurden.

II. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Vermieters an den Kunden zustande. Bei Beherbergungsverträgen steht es dem Vermieter frei, diese schriftlich zu bestätigen.
  2. Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. § 540 I S. 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

III. Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die sonstigen in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
  2. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde für alle Forderungen aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete hinterlegt, welche 1 Woche vor Übergabe fällig wird. Die Kaution kann entweder über Kreditkarte oder per Überweisung hinterlegt werden. Bei Abreise wird über die Kaution abgerechnet. Bei Mietverhältnissen mit einer Gesamtdauer unter einem Monat erfolgt die Kautionsleistung nach individueller Absprache.
  3. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteuererhöhung nach Vertragsabschluss kann der Vermieter dem Kunden nachberechnen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 1 Monat und hat der Vermieter auf Grund von Kostensteigerungen seine Preise angehoben, so kann es den vertraglich vereinbarten Preis um die Kostensteigerungen, maximal um 5 % erhöhen.
  4. Alle Forderungen des Vermieters sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig.
  5. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
  6. Der Kunde hat für jede Mahnung wegen verspäteter Zahlung, eine pauschalierte Mahngebühr in Höhe von jeweils 5,00 €, sowie eine Kostenpauschale in Höhe von jeweils 40,00 € gem. dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf in jedem Falle der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

  2. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlung‐ oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

  3. Grundsätzlich sind Stornierungen von gebuchten Leistungen nachfolgenden Regeln möglich, dabei wird der entstandene Schaden wie folgt pauschaliert:

    1. bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise sind 25% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;

    2. bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise sind 45% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;

    3. bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise sind 70% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;

    4. bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Anreise sind 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;

    5. bei einer Stornierung unter 1 Woche vor Anreise sind 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.

  4. Verkürzungen der vereinbarten Mietdauer (Teilstornierung) nach Anreise ist generell möglich. Diese ist dem Vermieter schriftlich zu kündigen und bedarf der Zustimmung desselben. Eine Verkürzung der Mietdauer kann nur für volle Monate gewährt werden. Dabei wird der volle Monat immer vom Einzugsdatum bis zum nummerisch gleichen Tag des Folgemonats gerechnet. Erfolgt der Einzug am letzten Tag eines Monats wird der volle Monat bis zum letzten Tag des Folgemonats gerechnet. Das bereits eingegangene Mietverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen ohne Schadenersatzansprüche storniert werden.

  5. Reist der Kunde am Anreisetag nicht an und hat der Vermieter vorab nicht in Kenntnis gesetzt wird dies als Rücktritt des Beherbergungsvertrags angesehen. Dabei ist der vereinbarte Gesamtpreis in vollem Umfang zu begleichen.

  6. Schadensminderungspflicht bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

V. Ausstattung der Mieträume

  1. Das Appartement ist vollständig möbliert, mit Geschirr, Besteck, Bettdecke und Kopfkissen, sowie Geräten versehen. Die Ausstattung ergibt sich aus der Inventarliste. Die Ausstattung ist mit vermietet und ist im Preis enthalten.

  2. Der Kunde hat die Ausstattung pfleglich zu behandeln und hat im Apartment zu verweilen. Der Kunde hat für ausreichende Reinigung, Lüftung und Beheizung zu sorgen und die Räume sowie die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln; er hat auch die, in den Räumen vorhandenen, Wasser zu- und Abflussleitungen vor dem Einfrieren zu schützen.

  3. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des Gebäudes sowie der zu dem Gebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

  4. Entstandene Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder dem von diesem benannten Servicepersonal anzuzeigen.

  5. Die Benutzung der vorhandenen Einrichtungsgegenstände sowie der Gerätschaften geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

  6. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

  7. Über die Ausstattung wird bei Einzug ein Übergabeprotokoll gefertigt. Dieses Protokoll ist Grundlage für das Rückgabeprotokoll bei Vertragsende. Für Beschädigte und verlorene Gegenstände gilt Ziffer 2.

  8. Die Abnutzung der mitvermieteten Ausstattung durch üblichen Gebrauch geht analog § 538 BGB nicht zu Lasten des Kunden, sondern ist mit dem Preis abgegolten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

VI. An- und Abreise/Zimmerbereitstellung

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Der Zimmerbezug ist am Anreisetag ab 14.00 Uhr möglich, sofern der Eingang der Kautionszahlung bestätigt ist.
  3. Die Rückgabe am Abreisetag hat bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Bei verspäteter Räumung kann der Listenpreis der aktuellen Tagesmiete und eventuell anfallende Ausquartierungskosten in Rechnung gestellt werden.
  4. Die Räumungspflicht des Kunden erstreckt sich auf alle Gegenstände, soweit sie ihm gehören. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Eine Aufbewahrungspflicht für den Vermieter besteht nicht.
  5. Eine Rückvergütung /Minderung für vereinbarte aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
  6. Um zu gewährleisten, dass vor Auszug eventuelle Schäden oder verlorengegangene Gegenstände repariert bzw. ersetzt werden können, findet 5-10 Tage vor Auszug eine Vorbegehung auf Grundlage des Übergabeprotokolls statt.

VII. Rücktritt des Vermieters

  1. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer des Vermieters, gesetzten Nachfrist nicht geleistet, ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. bei höherer Gewalt, anderer vom Vermieter nicht zu vertretender Umstände, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, Anmietungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen erfolgen, sowie gleichwertiger Gründe.
  3. Bei einem berechtigten Rücktritt des Vermieters sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

VIII. Pflichten des Kunden

  1. Für während der Vertragsdauer entstehenden Schäden in oder an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gegenständen haftet der Kunde persönlich, ggf. gesamtschuldnerisch neben dem Verursacher.
  2. Eine Gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung des angemieteten Apartments ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
  3. Kleintiere dürfen von Gästen nur nach vorheriger Absprache und unter Berechnung eines Zuschlags 30 EUR pro Tag mitgebracht werden. Ansonsten ist die Tierhaltung in den Appartements nicht erlaubt.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, bei einer Wohndauer von mehr als 60 Tagen bei der zuständigen Behörde anzumelden (auch bei Zweitwohnsitz).
  5. Wird ein Brandmeldealarm bei der Feuerwehr ausgelöst oder eine Störung der Brandmeldeanlage herbeigerufen, die der Mieter verursacht hat, trägt der Mieter die hierfür alle anfallenden Kosten.
  6. Bei Maßnahmen zur Brandbekämpfung sind alle daraus entstehenden Kosten vom Verursacher in folgenden Fällen vollständig zu übernehmen:
    1. von der Brandstifterin oder dem Brandstifter,

    2. von der/den Person/en, die den Einsatz der Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben,

    3. von der/den Person/en, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert haben.

IX. Haftung des Vermieters / Verjährung

  1. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und bei Verletzung vertragstypischer Pflichten des Vermieters, wenn es die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ebenfalls ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Eine Pflichtverletzung des Vermieters steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zum hundertfachen Zimmerpreis, höchstens bis zu 3.500,00 EUR. Bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800,00 EUR.
  3. Fundsachen werden nach Auszug für maximal eine Woche vom Vermieter aufbewahrt und anschließend auf Kosten des Mieters entsorgt.
  4. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren nach einem Jahr. Der Beginn richtet sich nach § 199 I BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

X. Extra -Services

Im Preis nicht enthalten sind alle Extra-Services (bspw. Bettwäscheset, Wäschewechsel der Bett- und Badwäsche, Reinigungsleistungen und Nutzung der Parkflächen. Diese Extraleistungen werden dem Kunden, wenn er diese bucht, direkt in Rechnung gestellt.

XI. Endreinigung

Im Preis nicht enthalten ist die Endreinigung. Die Standardkosten der Endreinigung hat der Kunde bei Einzug direkt zu zahlen. Der Vermieter verweist darauf, dass es sich bei dieser Endreinigung um keinen Extra-Service im Sinne von Wahlleistungen handelt. Die Durchführung der Endreinigung ist Voraussetzung für die Übergabe des Appartements an den nachfolgenden Kunden. Der Umfang der Endreinigung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Sollte der Kunde das Appartement in einem Zustand zurückgeben, welcher durch die übliche Endreinigung nicht behoben werden kann, wird der dadurch entstandene Mehraufwand separat in Rechnung gestellt.

XII. Wäsche waschen und trocknen

Im EG / 1.OG befindet sich ein Waschraum mit Waschmaschinen und Trockner.

XIII. Betreten der Mieträume

Der Kunde hat während der üblichen Tageszeit (werktags von 9 bis 18 Uhr) zu gewährleisten, dass Vertreter des Vermieters, Sachverständige und Interessenten das Appartement aus begründetem Anlass - nach Voranmeldung - besichtigen können. In Fällen, in denen Gefahr im Verzug ist, ist das Betreten zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ermöglichen. Des Weiteren kann einmal pro Monat eine Appartementbegehung durch die Hausverwaltung stattfinden. Für Reinigungskräfte und Serviceangestellte ist das ebenfalls in der Zeit von 9 bis 18 Uhr gestattet, insofern der Kunde diesen Service in Anspruch nimmt.

XIV. Schlüssel/Transponder

Dem/den Mieter/n werden am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel/Transponder für die Unterkunft übergeben. Der Erhalt wird schriftlich bestätigt. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Jedwede Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen, ebenso die Kosten bei Verlust des Schlüssels/Transponder auch die notwendigen Kosten für das Öffnen der Appartement Tür infolge Schlüsselverlust oder aber nach Verlassen des Appartements und Verschließen der Tür ohne Schlüssel/Transponder, weil sich dieser noch im Appartement befindet. Diese Kosten werden von der beauftragten Firma BEVEO Immobilien GmbH, die die Arbeiten ausführt, dem Mieter direkt in Rechnung gestellt. Der Mieter hat die Kosten für eine notfallmäßige Türöffnung unmittelbar vor dem Öffnen der Tür vor Ort in Bar/mit EC-Karte zu zahlen.

XV. Post und Warensendungen

Jeder Mieter ist für den Erhalt der Warensendungen eigenständig verantwortlich.

XVI. Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Homburg.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Darmstadt. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem in wirtschaftlich und rechtlicher Sicht ursprünglich gewollten am nächsten kommt.
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