I. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie für alle weiteren für den Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen durch den Betreiber (Living at Home GmbH).
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, wenn sie im Voraus schriftlich vereinbart wurden.

II. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung des Betreibers) an den Kunden zustande, bei Beherberungsverträgen steht es dem Betreiber frei, diese schriftlich zu bestätigen (Buchungsbestätigung).
  2. Vertragspartner sind die Living at home GmbH und der Kunde hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Dritte wird dann Vertragspartner.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform. Gleiches gilt für die Nutzung des Apartments durch über die vertraglich vorgesehene Gästezahl hinausgehende Personen oder Besucher. § 540 Absatz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

III. Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die sonstigen in Anspruch genommenen Leistungen geltenden beziehungsweise vereinbarten Preise zu zahlen.
  2. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde für alle Forderungen aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete hinterlegt, welche eine Woche vor Übergabe fällig wird. Die Kaution kann entweder über Kreditkarte oder per Überweisung hinterlegt werden. Bei Abreise wird über die Kaution abgerechnet. Bei Mietverhältnissen mit einer Gesamtdauer unter einem Monat erfolgt die Kautionsleistung nach individueller Absprache.
  3. Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch zur Verfügungstellung von Kreditkartendaten erbracht, ist der Betreiber berechtigt nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie zum Beispiel Endreinigung Sonderreinigung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.
  4. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer eine Mehrwertsteuererhöhung nach Vertragsabschluss kann der Betreiber dem Kunden nachberechnen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als einen Monat und hat der Vermieter aufgrund der Kostensteigerung seine Preise angehoben, so kann er den vertraglich vereinbarten Preis um die Kostensteigerung maximal um 5% erhöhen.
  5. Die Preise können vom Betreiber ferner verändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistungen durch den Betreiber oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Betreiber dem zustimmt. Änderungen bedürfen der Textform.
  6. Wenn der Gast im Rahmen des Buchungsverfahrens die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwüschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Apartment diesen außer vertraglichen Sonderwünschen nachkommt. Es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung im Textform vor.
  7. Alle Forderungen des Betreibers sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde. werden die Forderungen bei Anreise beziehungsweise zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig.
  8. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
  9. Der Kunde hat für jede Mahnung wegen verspäteter Zahlung eine pauschale Mahngebührenhöhe von jeweils 5€ sowie eine Kostenpauschalen Höhe von jeweils 40€ (Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr) zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

IV. Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreiber geschlossen Vertrag bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Betreibers oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

  2. Sofern zwischen dem Betreiber und dem Kunden einen Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensansprüche des Betreibers auszulösen Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Betreiber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Betreibers oder einer von ihm zu vertretene Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

  3. Grundsätzlich sind Stornierungen von gebuchten Leistungen nach folgenden Regeln möglich: short Stay Buchungen (von ein bis 6 Nächten) bis ein Tag vor Anreise kostenfrei mid Stay Buchungen (7 Nächte bis 28 Nächte) 7 Tage vor Anreise kostenfrei.

  4. Long Stay Buchungen (ab 29 Nächten)

    1. bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise sind 25% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;

    2. bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise sind 45% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;

    3. bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise sind 70% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;

    4. bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Anreise sind 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;

    5. bei einer Stornierung unter 1 Woche vor Anreise sind 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.

  5. Bei einer Stornierung nach den angegebenen Fristen werden hundert Prozent des Mietpreises berechnet. Bei Firmenpreisvereinbarungen können die Stornierungsbedingungen individuell vereinbart werden.

  6. Verkürzungen der vereinbarten Mietdauer (Teilstornierung) nach Anreise ist generell möglich Diese ist dem Betreiber schriftlich anzukündigen und bedarf der Zustimmung desselben. Eine Verkürzung der Mietdauer kann nur für volle Monate gewährt werden Dabei wird der volle Monat immer vom Einzugsdatum bis zum numerisch gleichen Tag des Folgemonats gerechnet. Erfolgte Einzug am letzten Tag eines Monats, wird der volle Monat bis zum letzten Tag des Folgemonats gerechnet Das bereits eingegangene Mietverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen ohne Schadensatzansprüche storniert werden.

  7. Reist der Kunde am Anreisetag nicht an und hat den Betreiber vorab nicht in Kenntnis gesetzt, wird dies als Rücktritt des Beherbergungsvertrages angesehen Dabei ist der vereinbarte Gesamtpreis in vollem Umfang zu begleichen.

  8. Schadensminderungspflicht bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hier- hat der Betreiber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

V. Rauchverbot, Tierhaltung

Die Apartments der Living at home GmbH sind Nichtraucherwohnungen, deshalb ist das Rauchen in den Apartments untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist der Betreiber zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann der Betreiber die erforderlichen Kosten einer Sonderreinigung bei Nikotingeruch in dem Apartment in Höhe von mindestens 100 netto in Rechnung stellen.

Die Tierhaltung in den gemieteten Apartments ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Betreibers erlaubt.

VI. Ausstattung der Mieträume

  1. Das Apartment ist vollständig möbliert mit Geschirr, Besteck, Bettdecke und Kopfkissen sowie Haushaltsgeräten. Die Ausstattung ist mitvermietet und im Preis enthalten. In jedem Apartment ist eine Inventarliste hinterlegt, auf welcher das in dem jeweiligen Apartment vorhandene Inventar aufgeführt ist. Der Kunde ist verpflichtet, diese Inventarliste auf Vollständigkeit hinzu prüfen und den Betreiber etwaige Abweichungen hiervon unverzüglich anzuzeigen Die Kosten der bei der Räumung des Apartments nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet das Appartement und zugehöriges Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln und Schäden abzuwenden Insbesondere hat der Kunde übermäßiger Verschmutzungen zu vermeiden, Abfall regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten, so dass die vereinbarten wöchentlichen Kurzreinigungen ohne weiteres durchgeführt und das Appartement durch die in diesem Rahmen durchgeführten Standardreinigungsmaßnahmen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden können Der Betreiber ist berechtigt, dem Kunden Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwandes aufgrund erheblicher übermäßiger Verschmutzung oder Unordnung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Sofern der Kunde auch nach Abmahnung in Textform seinen vorgenannten Verpflichtungen nicht. nachkommt, ist der Betreiber zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt.

  3. Der Kunde haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden Darüber hinaus haftet der Kunde auch für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen, die der Betreiber aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs der Mietzache oder eingebrachter Sachen entstehen Dazu gehören auch Kosten, die der Betreiber durch eine fahrlässig Auslösung von Brandmeldeanlagen entstehen, insbesondere Kosten eines kostenpflichtigen Feuerwehreinsatzes.

  4. Entstandene Schäden hat der Kunde, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich den Betreiber oder dem von diesem benannten Service Personal anzuzeigen.

  5. Die Benutzung der vorhandenen Einrichtungsgegenstände sowie der Gerätschaften geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

  6. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

  7. Über die Ausstattung wird bei Einzug ein Übergabeprotokoll gefertigt Dieses Protokoll ist Grundlage für das Rückgabeprotokoll bei Vertragsende.

  8. Die Abnutzung der mitvermieteten Ausstattung durch üblichen Gebrauch geht analog Paragraph 538 BGB nicht zu Lasten des Kunden, sondern ist mit dem Preis abgegolten Ihm steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

VII. An- und Abreise / Zimmerbereitstellung

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Der Zimmerbezug ist am Anreisetag ab 14 Uhr möglich, sofern der Eingang der Kautionszahlung bestätigt ist.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment dem Betreiber spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen Für eine darüberhinausgehende Nutzung kann der Betreiber einen Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen: 80% des regulären Tagespreises, sofern die Räumung bis 18 Uhr erfolgt, Hundert Prozent des regulären Tagespreises, sofern die Räumung nicht bis 18 Uhr erfolgt. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Betreiber steht der Nachweis eines höheren Schadens zu.
  4. Die Rückgabe des Appartements hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Kunde vorgefunden hat Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus dem Apartment zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll zu entsorgen Im Falle eines Verstoßes ist der Betreiber berechtigt, dem Kunden eine erhöhte Reinigungspauschale von 25 Euro in Rechnung zu stellen.
  5. Die Räumungspflicht des Kunden erstreckt sie auf alle Gegenstände, soweit sie ihm gehören Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Betreiber berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen Eine Aufbewahrungspflicht für den Betreiber besteht nicht.
  6. Eine Rückvergütung für vereinbarte aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
  7. Um zu gewährleisten, dass vor Auszug eventuelle Schäden oder verloren gegangene Gegenstände repariert beziehungsweise ersetzt werden können, findet 5 Tage vor Auszug eine Vorbegehung auf Grundlage des Übergabeprotokolles statt.

VIII. Rücktritt des Betreibers

  1. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten Nachfrist nicht geleistet, ist der Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag Und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
  2. Der Betreiber ist berechtigt, aus sachlich berechtigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, zum Beispiel bei höherer Gewalt, anderer vom Betreiber nicht zu vertretener Umstände, die die Vertragserfüllung unmöglich machen Wenn Anmietung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen erfolgte sowie gleichwertigen Gründe.
  3. Bei einem berechtigten Rücktritt von dem Betreiber sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

IX. Pflichten des Kunden

  1. Für während der Vertragsdauer entstehenden Schäden in oder an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gegenständen haftet der Kunde persönlich gegebenenfalls gesamtschuldnerisch neben dem Verursacher.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, bei einer Wohnaufenthalt mehr als 60 Tagen sich bei der zuständen Behörde anzumelden (Zweitwohnsitz).

X. Haftung des Betreibers / Verjährung

  1. Der Betreiber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Schadensersatz Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und bei Verletzung Vertragstypischer Pflichten vom Betreiber, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat Ebenfalls ausgenommen sind sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung das Betreibers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber entsprechend den gesetzlichen Regelungen bis höchstens zu einem Betrag von 3500 Euro, bei Geldwertpapieren und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800 Euro.
  3. Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren nach einem Jahr. Der Beginn richtet sich nach Paragraph 199 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in 5 Jahren Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

XI. Extra Service

Im Preis nicht enthalten sind alle extra Services beispielsweise Wäschewechsel der Bett und Badwäsche, Besondere Reinigungsleistungen und Nutzung der Parkflächen diese extra Leistungen, werden dem Kunden, wenn er diese bucht, direkt in Rechnung gestellt.

XII. Endreinigung

Im Preis nicht enthalten ist die Endreinigung. Die Standardkosten der Endreinigung hat der Kunde bei Einzug direkt zu zahlen Der Betreiber weist darauf hin, dass es sich bei dieser Endreinigung um kein Extra-Service im Sinne von Wahlleistungen handelt Die Durchführung der Endreinigung ist Voraussetzung für die Übergabe des Apartments an den nachfolgenden Kunden Der Umfang der Endreinigung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Sollte der Kunde das Apartment in einem Zustand zurückgeben, welcher durch die übliche Endreinigung und nicht behoben werden kann, wird der dadurch entstandene Mehraufwand separat in Rechnung gestellt.

XIII. Wäsche waschen und trocknen

Waschmaschine und Trockner stehen im Haus zur Verfügung.

XIV. Betreten der Mieträume

  1. Der Betreiber ist berechtigt die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten Bei Gefahr im Verzug ist der Betreiber auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.
  2. Für Reinigungskräfte und Service Angestellte ist das Betreten von 9 Uhr bis18 Uhr gestattet, Insofern der Kunde dies in Anspruch nimmt.

XV. Schlüssel und Transponder

Dem Kunden werden am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel und Transponder für die Unterkunft übergeben Der Erhalt wird schriftlich bestätigt Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Jedwede Kosten für die notwendige Auswechselung des Schließsystems sind vom Kunden zu übernehmen, ebenso die Kosten bei Verlust des Schlüssels /Transponders. Auch die notwendigen Kosten für das Öffnen der Apartmenttür in Folge Schlüsselverlust oder aber nach Verlassen des Apartments und Verschließen der Tür ohne Schlüssel, weil sich dieser noch im Apartment befindet Diese Kosten werden von der beauftragten Firma Beveo Immobilien GmbH ,die die Arbeiten ausführt, dem Kunden direkt in Rechnung gestellt Der Kunde hat die Kosten für einen Notfall massig Türöffnung unmittelbar vor dem Öffnen der Tür vor Ort in Bar oder mit EC Karte zu zahlen.

XVI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers, soweit er sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störung oder Beschädigung an den technischen Anlagen der Wohnung gehen zu Lasten des Kunden soweit der Betreiber diese nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist berechtigt, in den Wohnungen vorhandene Telefon Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen, soweit durch seine Nutzung über die vom Betreiber vereinbarten Flatrates hinausgehende Gebühren entstehen Die Benutzung von eigenen Mobiltelefonen ist selbstverständlich kostenfrei und erlaubt. Dem Kunden ist es untersagt, illegales Filesharing über den von dem Betreiber zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben Darunter ist jeder ub oder Download Urheberrechtlich geschützter Musik Film oder Software-Dateien zu verstehen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Betreiber oder dem Rechtsinhaber durch die Rechtsverletzung des Kunden entstehen. Störungen an von dem Betreiber zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückgehalten oder gemindert werden soweit der Betreiber diese Störung zu vertreten hat.

XVII. Post und Warensendungen

Jeder Mieter ist für den Erhalt der Post oder Warensendungen eigenständig verantwortlich.

XVIII. Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragssprache ist deutsch.
  2. Diese Geschäftsbedingungen beinhalten auch die Einhaltung unserer Hausordnung, die in ihrer jeweils gültigen Fassung auch über unsere Homepage abrufbar ist.
  3. Änderung oder Ergänzung des Vertrages der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Apartments sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderung oder Ergänzung durch den Kunden sind unwirksam.
  4. Erfüllungs und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers. Ausschließliches Gericht stand ist der Sitz des Betreibers.
  5. Es gilt deutsches Recht, Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages über die Anmietung von Appartements unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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