-
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreiber geschlossen Vertrag bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Betreibers oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
-
Sofern zwischen dem Betreiber und dem Kunden einen Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensansprüche des Betreibers auszulösen Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Betreiber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Betreibers oder einer von ihm zu vertretene Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
-
Grundsätzlich sind Stornierungen von gebuchten Leistungen nach folgenden Regeln möglich: short Stay Buchungen (von ein bis 6 Nächten) bis ein Tag vor Anreise kostenfrei mid Stay Buchungen (7 Nächte bis 28 Nächte) 7 Tage vor Anreise kostenfrei.
-
Long Stay Buchungen (ab 29 Nächten)
-
bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise sind 25% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
-
bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise sind 45% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
-
bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise sind 70% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
-
bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Anreise sind 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen;
-
bei einer Stornierung unter 1 Woche vor Anreise sind 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
-
Bei einer Stornierung nach den angegebenen Fristen werden hundert Prozent des Mietpreises berechnet. Bei Firmenpreisvereinbarungen können die Stornierungsbedingungen individuell vereinbart werden.
-
Verkürzungen der vereinbarten Mietdauer (Teilstornierung) nach Anreise ist generell möglich Diese ist dem Betreiber schriftlich anzukündigen und bedarf der Zustimmung desselben. Eine Verkürzung der Mietdauer kann nur für volle Monate gewährt werden Dabei wird der volle Monat immer vom Einzugsdatum bis zum numerisch gleichen Tag des Folgemonats gerechnet. Erfolgte Einzug am letzten Tag eines Monats, wird der volle Monat bis zum letzten Tag des Folgemonats gerechnet Das bereits eingegangene Mietverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen ohne Schadensatzansprüche storniert werden.
-
Reist der Kunde am Anreisetag nicht an und hat den Betreiber vorab nicht in Kenntnis gesetzt, wird dies als Rücktritt des Beherbergungsvertrages angesehen Dabei ist der vereinbarte Gesamtpreis in vollem Umfang zu begleichen.
-
Schadensminderungspflicht bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hier- hat der Betreiber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.